Sie sind hier > Familie-Schule.eu > Adressen > Jugendhilfedienst

Jugendhilfedienst (JHD)

Der Jugendhilfedienst, kurz JHD, ist zuständig für Kinder und Jugendliche (0 - 18 Jahre), die sich in schwierigen Situationen befinden. Er berät und unterstützt Minderjährige, ihre Eltern, sowie andere Betroffene und Einrichtungen. 

Die Zusammenarbeit geschieht auf freiwilliger Basis. Ziel ist der Schutz der Minderjährigen.

Eine weiterführende Übersicht der Arbeit des Jugendhilfedienstes kann im Tätigkeitsbericht nachgelesen werden.

Schwerpunkte der täglichen Arbeit des Jugendhilfedienstes :

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Familienkonflikte
  • Probleme in Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Jugendliche in Notsituationen
  • Suchtproblematik
  • Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
  • Seelische oder körperliche Vernachlässigung
  • Vermutung von sexuellem Missbrauch oder Misshandlung

Worin besteht die Arbeit des Jugendhilfedienstes?

Der Jugendhilfedienst

  • untersucht Hilfsanfragen
  • unterstützt und berät den Jugendlichen und die erziehende(n) Person(en)
  • informiert die Betroffenen über ihre Rechte und Pflichten
  • orientiert Betroffene
  • stellt Hilfsprogramme auf und begleitet deren Durchführung
  • kann ausnahmsweise Jugendliche einer Einrichtung oder Person anvertrauen
  • bezieht andere Fachleute und -dienste mit in die Arbeit ein
  • leitet, falls nötig, eine Situation an die Staatsanwaltschaft oder das Jugendgericht weiter

Wer kann sich an den Jugendhilfedienst wenden?

  • alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in der DG haben
  • deren Erziehungsberechtigte
  • Bezugs- oder Vertrauenspersonen von Kindern und Jugendlichen

Wen finde ich im Jugendhilfedienst?

  • ein Team von Sozialassistenten und -innen
  • das Sekretariat

Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

 

Bürozeiten des Sekretariats :
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 16.30 Uhr

 
 

© Copyright und Impressum