Der Jugendhilferat
Was macht der Jugendhilferat (JHR)?
Laut Jugendhilfedekret von 1995 hat der Jugendhilferat die Aufgabe, Initiativen und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe zu fördern, zu koordinieren und zu beschließen, sowie deren Durchführung zu beaufsichtigen.
Um diese Aufgabe verwirklichen zu können, setzt der Rat unter seinen Mitgliedern Ausschüsse ein zur Planung und Verwirklichung von Initiativen im Rahmen der allgemeinen Vorbeugung. Diese Ausschüsse können Experten zu ihren Beratungen hinzuziehen.
Des weiteren untersucht der JHR Tendenzen und Entwicklungen der Jugend, gibt Gutachten ab und ist in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.
An wen richtet sich die Arbeit des Jugendhilferates?
- Kinder und Jugendliche
- Erziehungsberechtigte
- an andere Einrichtungen und Dienste im Kinder- und Jugendbereich
- die breite Öffentlichkeit
Wer ist Mitglied im Jugendhilferat?
- Die neun öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- die Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren (PMS)
- das Sozial-Psychologische Zentrum (SPZ)
- das Zentrum Mosaik
- der Dienst für Kind und Familie (DKF)
- Vertreter der Sozialprojekte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (OIKOS, SIA,...)
- der Rat der Deutschsprachigen Jugend (RDJ)
- der Bund der Familien
- drei Mitglieder, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung dem JHR angehören
Bürozeiten des Sekretariats
Montags bis Freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
Jugendhilferat
Hostert 22
4700 Eupen
Belgien
Tel.: +32 (0)87/74 49 59
Fax: +32 (0)87/59 64 33
Emailadresse jhr@dgov.be
DOWNLOADS ALS PDF
- Zweiter Endbericht des Jugendhilferates 2001-2007
- Tätigkeitsbericht des Jugendhilferates und -dienstes 2006
- Tätigkeitsbericht des Jugendhilferates und -dienstes 2005
- Tätigkeitsbericht des Jugendhilferates und -dienstes 2004
- Tätigkeitsbericht des Jugendhilferates und -dienstes 2003
- Tätigkeitsbericht des Jugendhilferates und -dienstes 2002
- Dekret Jugendhilfsdienst 1995
